Satzungsänderungsantrag - Kooptation
Ein entsprechender Paragraph zur Regelung von Nachwahlen und Kooptationen im Falle von Austritten aus dem Bundesvorstand existiert bislang nicht in der Satzung. Mit diesem Paragraphen wird eine klare und transparente Verfahrensweise geschaffen, um bei vorzeitigem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern die Handlungsfähigkeit des Bundesvorstands zu sichern. Gleichzeitig wird durch die verpflichtende Nachwahl auf der nächsten Mitgliederversammlung die demokratische Legitimation gewahrt.
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