Gleiche Regeln für alle Parteimitglieder bei der Einreichung von Anträgen
Zu verabschiedender Antragstext:
Satzungsänderungsanträge bedürfen stets der Einreichung gemäß Art. 9 Abs. 7 der Satzung. Dies gilt für alle Antragsberechtigten, unabhängig von Amt und Stellung in der Partei
Kontext:
Auch Mitglieder die wichtige Posten innerhalb der Partei bekleiden (etwa Vorstandsmitglieder, Parteisprecher, etc) sollten sich an das selbe Prozedere halten müssen wie "normale" Mitglieder und für Anträge auf Satzungsänderungen etwa vorab Unterstützer sammeln müssen.
Genauere Begründung:
Satzungsänderungsanträge betreffen die grundlegenden Regeln unserer Partei und haben weitreichende Auswirkungen auf alle Mitglieder. Als basisdemokratische Partei ist es unser Anspruch, dass alle Mitglieder – unabhängig von ihrer Position – gleich behandelt werden. Sonderrechte für Vorstandsmitglieder oder Sprecher bei der Einreichung solcher Anträge widersprechen diesem Prinzip. Einheitliche Verfahren stärken Transparenz, Fairness und das Vertrauen in unsere innerparteiliche Demokratie.
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