Satzungsänderungsantrag Vorstandswahlen
Die vorgeschlagene Regelung, für zentrale Ämter wie Vorstand, Jugendverwaltung und Präsidium zunächst eine qualifizierte Mehrheit von 70 % der abgegebenen gültigen Stimmen zu verlangen, stellt sicher, dass nur Kandidierende mit breiter Unterstützung und Vertrauen der Mitglieder in verantwortungsvolle Positionen gelangen.
Gleichzeitig wahrt die Regelung die Handlungsfähigkeit der Partei. Indem nach zwei erfolglosen Wahlgängen die Mehrheitsschwelle auf 50 % abgesenkt wird, wird ein pragmatischer Ausgleich geschaffen: Blockaden werden vermieden und die Arbeitsfähigkeit zentraler Organe bleibt erhalten. So verbindet der Antrag den Anspruch auf breite Zustimmung mit der Notwendigkeit, Führungsämter auch tatsächlich besetzen zu können.
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