Umgang mit Urheberrecht
Das Speichern und Zurverfügungstellen der digitalen bzw. digitalisierten Medien kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Daher sollten wir denke ich in unserer Position auch darauf eingehen. Denn wenn der Urheber keine Speicherung will, dürfte das Werk nicht archiviert werden, außer von jedem persönlich als Privatkopie.
Eine Änderung des Urheberrechts hier zu diskutieren dürfte aber definitiv den Rahmen dieses Ausschusses sprengen.
Partilhar