Changes at "Satzungsänderungsantrag Wahlkompetenzzentrum"
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Antrag als konkreter Satzungsentwurf (Neufassung von Artikel 7 Absatz 4):
Der Bundesvorstand richtet ein Wahlkompetenzzentrum auf Bundesebene ein.
Das Wahlkompetenzzentrum und dessen Unterorgane können geheim tagen.
Es unterrichtet zuständige Gebietsvorstände mindestens 15 Monate vor Wahltag über anstehende Wahlen.Beschließt der zuständige Parteitag die Teilnahme, organisiert eine – vom zuständigen Vorstand in das Wahlkompetenzzentrum des Bundes gesandte – Delegation, die in der Regel aus den Mitgliedern des entsprechenden Gebietsverbandes besteht, diese in juristischer, strategischer und organisatorischer Hinsicht.
Das zuständige Parteiparlament beteiligt sich durch gewählte Vertreter an der Ausarbeitung der Wahlstrategie.
Genauere Bestimmungen über die Wahlteilnahmen trifft die Bundesverbandsgeschäftsordnung verbindlich für alle Gebietsverbände.
Bisherige Fassung von Artikel 7 Absatz 4:
Der Vorstand richtet ein Wahlkompetenzzentrum ein.
Das Wahlkompetenzzentrum kann geheim tagen.
Es unterrichtet den zuständigen Vorstand mindestens 15 Monate vor Wahltag über anstehende Wahlen.
Beschließt der zuständige Parteitag die Teilnahme, organisiert das Wahlkompetenzzentrum diese in juristischer, strategischer und organisatorischer Hinsicht.
Das zuständige Parteiparlament beteiligt sich durch gewählte Vertreter an der Ausarbeitung der Wahlstrategie.
Genauere Bestimmungen über die Wahlteilnahmen trifft die Bundesverbandsgeschäftsordnung für alle Gebietsverbände verbindlich.
Antragsbegründung:
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Bisher kann die Satzung so verstanden werden, dass jeder Verband sein eigenes Wahlkompetenzzentrum benötigt.
Da es um die Vereinigung von Know-how geht, ist dies wenig sinnvoll und auch nicht gewollt.
Dieser Antrag sorgt daher für eine Klarstellung.
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