Änderungen an „Verbot von Boxenhaltung bei Pferden “
Titel (Deutsch)
- +Verbot von Boxenhaltung bei Pferden
Beschreibung (Deutsch)
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Begründung:
Die derzeitige gesetzliche Regelung, die lediglich zwei Stunden täglichen Weidegang bei Boxenhaltung vorschreibt, ist aus tierschutzfachlicher Sicht völlig unzureichend. Pferde sind Lauftiere, die sich in freier Wildbahn bis zu 16 Stunden täglich bewegen und dabei Strecken von 20 bis 50 Kilometern zurücklegen. Die Einschränkung ihrer natürlichen Bewegungsbedürfnisse auf wenige Stunden führt zu erheblichen physischen und psychischen Schäden.
Soziales Grundbedürfnis: Pferde sind Herdentiere. Selbst eine nächtliche Trennung von der Herde in Einzelboxen verursacht nachweislich hohen Stress, der sich negativ auf Gesundheit und Verhalten auswirkt.
Gesundheitliche Schäden: Dauerhaftes Stehen in der Box führt zu Durchblutungsstörungen, Trageerschöpfung und Gelenkverschleiß.
Luftqualität: In Boxen ist die Luftqualität oft schlecht (Ammoniakbelastung, Staubbelastung), was Atemwegserkrankungen begünstigt.
Verhaltensstörungen: Die isolierende und bewegungseinschränkende Haltung fördert die Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten wie Weben, Koppen oder Aggressivität. Diese Auswirkungen konnte ich als Trainerin selbst mehrfach bei Kundenpferden beobachten.
Mangelnde Kontrolle durch Behörden: Auch die Einhaltung der Mindestvorgaben (zwei Stunden Weidegang) wird häufig nicht kontrolliert oder durchgesetzt. In der Praxis bleiben Pferde oft monatelang ausschließlich in der Box, ohne dass Behörden einschreiten, was ich selbst schon erlebt habe.
Tierschutzgesetz: Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muss die Haltung eines Tieres dessen artgerechten Bedürfnissen entsprechen – das ist bei dauerhafter Boxenhaltung klar nicht gegeben, trotz der heutzutage eindeutigen Studienlage zum Thema.
Lösungsvorschlag:
Zukünftig sollte die Haltung von Pferden nur noch in offenen Haltungsformen wie Offenställen, Aktivställen oder anderen Gruppensystemen erlaubt sein, die den Bewegungs- und Sozialbedürfnissen der Tiere entsprechen. Boxenhaltung ohne täglichen und dauerhaften Zugang zu Auslauf und Herde sollte gesetzlich untersagt werden. Einige wenige Boxen oder Einzelpaddocks pro Stall können weiterhin bestehen bleiben, jedoch nicht für eine dauerhafte Haltung, sondern zum Zweck von Quarantäne, Verletzung oder temporärer Haltung eines neuen Pferdes vor der Integration in die Herde.
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