Satzungsänderungsanträge
Antrag als konkreter Satzungsentwurf:
Satzungsänderungsanträge bedürfen stets der Einreichung gemäß Art. 9 Abs. 7 der Satzung. Dies gilt für alle Antragsberechtigten, unabhängig von Amt und Stellung in der Partei.
Bisherige Fassung des entsprechenden Artikels/Paragraphen der Satzung:
Neuer Artikel – noch nicht existent.
Unter Art. 9 eingeordnet als neuer Absatz einzufügen.
Antragsbegründung:
Satzungsänderungsanträge betreffen die grundlegenden Regeln unserer Partei und haben weitreichende Auswirkungen auf alle Mitglieder.
Als basisdemokratische Partei ist es unser Anspruch, dass alle Mitglieder – unabhängig von ihrer Position – gleich behandelt werden. Sonderrechte für Vorstandsmitglieder oder Sprecher bei der Einreichung solcher Anträge widersprechen diesem Prinzip.
Einheitliche Verfahren stärken Transparenz, Fairness und das Vertrauen in unsere innerparteiliche Demokratie.
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