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Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Amtsträger der Partei bei Eidbruch

Avatar: Mustafa Resit Mustafa Resit

Antrag als konkreter Satzungsentwurf:

Satzung § 4b – Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Amtsträger der Partei bei Eidbruch

1. Ein Verdacht auf groben Verstoß gegen den Amtseidgemäß § 12 Absatz 4 kann von jedem Parteimitgliedschriftlich beim zuständigen Schiedsgericht eingereichtwerden.

2. Das zuständige Schiedsgericht prüft den Vorwurf unterWahrung rechtlichen Gehörs. Dem betroffenen Amtsträgeroder der betroffenen Amtsträger in ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

3. Stellt das Schiedsgericht nach eingehender Prüfung fest,dass ein grober Verstoß vorliegt, kann es – je nach Schwere – folgende Maßnahmen beschließen:

  • a) Öffentliche Rüge

  • b) Vorübergehende Amtsenthebungo

  • c) Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrenso

  • d) Einleitung eines Parteiausschlussverfahrensgemäß §4a Absatz 44. Über Maßnahmen gemäß Abs. 3 entscheidet daszuständige Schiedsgericht mit qualifizierter Mehrheit lautSchiedsgerichtsordnung.

Bisherige Fassung des entsprechenden Art./§ der Satzung:

Der jetzige §4 wird zu §4a und §4b wird ergänzt.

Antragsbegründung:

Rechtlicher Aspekt:

Ein Eid schafft Verbindlichkeit und Klarheit: Auch wenn er keinerechtliche Außenwirkung entfaltet, begründet er eine formalisierte Verpflichtung der Amtsträger gegenüber der Partei. Er kann alsMaßstab dienen, um bei groben Verstößen politische oder satzungsgemäße Konsequenzen (z. B. Amtsenthebung,Parteiausschluss) zu begründen. Damit ist er eine klare Grundlage fürinnerparteiliche Rechenschaft und Kontrolle.

Psychologischer Aspekt:

Ein Eid verstärkt das Verantwortungsgefühl, weil er eine bewusste,öffentliche Selbstverpflichtung darstellt. Wer einen Eid ablegt,identifiziert sich sichtbarer mit seiner Rolle und das erhöht wiederum die innere Hemmschwelle, gegen die eigenen Prinzipien oder dieunserer Partei zu handeln.Gleichzeitig vermittelt der Eid eine gefühlte Amtlichkeit. Er symbolisiertden Übergang von einem Mitglied in eine verantwortungsvolle Funktionund schafft Respekt vor dem Mandat und das nicht nur bei der Person selbst, sondern auch im Kreis der Mitglieder.

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