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Amtseid bei Amtsantritt

Avatar: Mustafa Resit Mustafa Resit

Antrag als konkreter Satzungsentwurf:

§ 12 Absatz 4 – Amtseid

1. Alle gewählten Amtsträgerinnen und Amtsträger auf Bundes-Landes-, Kreis- oder Ortsebene sowie in Arbeitsgremien der Partei, wie dem Parteiparlament, legen bei Amtsantrittfolgenden Eid ab:

„Ich verspreche, mein Amt zum Wohle der Mitgliederunserer Partei, der Partei und im Sinne unserergemeinsamen Ziele auszuüben. Ich werde die Grundwerteunserer Partei wahren, ihre demokratischen Entscheidungenachten und Schaden von ihr abwenden. Ich verpflichte mich,stets im Interesse der Partei und nicht zu meinem eigenenVorteil zu handeln. Ich werde mich mit Offenheit undVerantwortungsbewusstsein für Transparenz, Gerechtigkeitund den Fortschritt unserer gemeinsamen Ziele einsetzen.So wahr ich zur Demokratie stehe.“

2. Der Eid wird mündlich auf einer Mitgliederversammlung,Delegiertenversammlung oder Parteitag geleistet unddokumentiert.

3. Ein grober Verstoß gegen die in diesem Eid enthaltenenGrundsätze, insbesondere durch Vorteilsnahme, Missbrauchdes Amtes, bezahlten Lobbyismus oder parteischädigendesVerhalten, kann nach Maßgabe der Satzung einAmtsenthebungsverfahren oder Parteiausschlussverfahrennach sich ziehen.

4. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann außerdem durchdas zuständige Schiedsgericht öffentlich gerügt oderparteiintern sanktioniert werden.

5. Das Ablegen des Eids gilt als Voraussetzung um ein Amtbekleiden zu dürfen.

Bisherige Fassung des entsprechenden Art./§ der Satzung:

Neueinführung von § 12 Absatz 4

Antragsbegründung:

Rechtlicher Aspekt:

Ein Eid schafft Verbindlichkeit und Klarheit: Auch wenn er keinerechtliche Außenwirkung entfaltet, begründet er eine formalisierteVerpflichtung der Amtsträger gegenüber der Partei. Er kann alsMaßstab dienen, um bei groben Verstößen politische odersatzungsgemäße Konsequenzen (z. B. Amtsenthebung,Parteiausschluss) zu begründen. Damit ist er eine klare Grundlage fürinnerparteiliche Rechenschaft und Kontrolle.

Psychologischer Aspekt:

Ein Eid verstärkt das Verantwortungsgefühl, weil er eine bewusste,öffentliche Selbstverpflichtung darstellt. Wer einen Eid ablegt,identifiziert sich sichtbarer mit seiner Rolle und das erhöht wiederumdie innere Hemmschwelle, gegen die eigenen Prinzipien oder dieunserer Partei zu handeln.Gleichzeitig vermittelt der Eid eine gefühlte Amtlichkeit. Er symbolisiertden Übergang von einem Mitglied in eine verantwortungsvolle Funktionund schafft Respekt vor dem Mandat und das nicht nur bei der Personselbst, sondern auch im Kreis der Mitglieder.

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