Verpflichtende Messenger-Iteroperabilität
In der ehem. Fachgruppe Digitales wurde ein mögliches Recht auf die Interoperabilität von Messengern thematisiert und auf die ToDo-Liste gepackt, bisher allerdings ohne ein Positionspapier dazu auszuarbeiten. Ich schlage daher vor dies nachzuholen, um als Partei einen festen Standpunkt einnehmen zu können.
Beschreibung:
Die "Messenger-Interoperabilität" beschreibt die Möglichkeit, Nachrichten auch zwischen verschiedenen Messengern (Telegram, WhatsApp, Signal, Threema, Matrix, ...) auszutauschen - also eine Abkehr vom alten "Zwang", den selben Messenger wie das soziale Umfeld zu nutzen.
Vorteile:
Wären verschiedene Messenger miteinander interoperabel, könnten Nutzer also frei wählen, welche Messenger sie nutzen möchten - Einschränkung bezüglich der Erreichbarkeit Anderer wären hinfällig. Vielmehr würden Aspekte wie die Convenience ("Welche coolen Funktionen hat ein Messenger"), der Datenschutz ("Ist alles ordentlich verschlüsselt und sicher?") und schlicht die persönliche Präferenz bzw. Gewohnheit in den Vordergrund rücken.
Kritik:
Je nach implementierung besteht die Sorge, dass ein gemeinsamer Standard (wie ihn zB die SMS oder eMail darstellen) die Sicherheit reduzieren und ein Einfalltor in besonders gut abgesicherte Messenger darstellen könnte.
Zudem gibt es Befürchtungen, einzelne Messenger, die sich aus Sicherheitsgründen verweigern, könnten auf Basis einer solchen Gesetzgebung verboten werden.
Zielgruppe:
Bürger quer durch alle Alters- und Sozialschichten
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