Den legalen Grenzwert für Alkohol im Straßenverkehr auf 0,2‰ senken.
Beschreibung:
Seit der Legalisierung von Cannabis wurden strenge Grenzwerte für Autofahrer beschlossen die älter als 21 sind:
Bei dem (...) Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum in §24a StVG handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. -BMDV
Vor dem Gesetz werden also aktuell alkoholisierte und Personen unter dem Einfluss von THC nicht gleichgestellt.
Umsetzungsvorschlag:
Der aktuelle Grenzwert für Alkoholisierte Autofahrer von 0,5 Promille sollte ebenfalls auf 0,2 Promille abgesenkt werden, um das Ungleichgewicht auszugleichen und für weniger Risiken im Straßenverkehr zu sorgen.
Referenzen (optional):
https://arc.net/l/quote/bigrgsbg
Teilen