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Dieser Vorschlag hat genug Unterstützung bekommen. Ein Ausschuss hierfür kann nun gegründet werden

Positionspapier der PdF zum Thema Vorratsdatenspeicherung

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Die Vorratsdatenspeicherung ist eine umstrittene Maßnahme, bei der Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, bestimmte Kommunikationsdaten ihrer Nutzer für einen festgelegten Zeitraum zu speichern, ohne dass ein konkreter Verdacht oder Anlass vorliegt. Diese Daten umfassen:

  1. Standortdaten bei Mobilfunknutzung

  2. Telefonnummern, Zeitpunkt und Dauer von Gesprächen

  3. Sende- und Empfangszeiten von SMS/MMS

  4. Zugewiesene IP-Adressen sowie Dauer und Zeitpunkt der Internetnutzung

Die Speicherdauer beträgt in der Regel vier Wochen für Standortdaten und zehn Wochen für alle anderen erfassten Daten.

Der Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist es, diese Informationen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen, um bei der Aufklärung schwerer Straftaten und zur Gefahrenabwehr zu helfen. Die gespeicherten Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nur auf richterlichen Beschluss hin für die Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten zugänglich gemacht werden.

Kritiker sehen in der Vorratsdatenspeicherung einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da sie eine anlasslose Speicherung personenbezogener Daten aller Bürger darstellt. Die Maßnahme ist rechtlich und gesellschaftlich umstritten, was zu verschiedenen gerichtlichen Überprüfungen und Anpassungen der gesetzlichen Regelungen geführt hat.

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