Positionspapier der PdF zum Thema Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung ist eine umstrittene Maßnahme, bei der Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, bestimmte Kommunikationsdaten ihrer Nutzer für einen festgelegten Zeitraum zu speichern, ohne dass ein konkreter Verdacht oder Anlass vorliegt. Diese Daten umfassen:
Standortdaten bei Mobilfunknutzung
Telefonnummern, Zeitpunkt und Dauer von Gesprächen
Sende- und Empfangszeiten von SMS/MMS
Zugewiesene IP-Adressen sowie Dauer und Zeitpunkt der Internetnutzung
Die Speicherdauer beträgt in der Regel vier Wochen für Standortdaten und zehn Wochen für alle anderen erfassten Daten.
Der Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist es, diese Informationen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen, um bei der Aufklärung schwerer Straftaten und zur Gefahrenabwehr zu helfen. Die gespeicherten Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nur auf richterlichen Beschluss hin für die Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten zugänglich gemacht werden.
Kritiker sehen in der Vorratsdatenspeicherung einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da sie eine anlasslose Speicherung personenbezogener Daten aller Bürger darstellt. Die Maßnahme ist rechtlich und gesellschaftlich umstritten, was zu verschiedenen gerichtlichen Überprüfungen und Anpassungen der gesetzlichen Regelungen geführt hat.
Teilen